Spitzberg - Ödenburg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Es ist verboten: das Schutzgebiet zu befahren

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Es ist verboten: das Schutzgebiet zu befahren

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen und bauliche Anlagen zu bewohnen;

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Es ist verboten: das Starten und Landen von Fluggeräten jeder Art.

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Es ist verboten: das Starten und Landen von Fluggeräten jeder Art.

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören