Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Tauchen in den Alt- und Nebenarmen der Hauptspree sowie in sonstigen Stillgewässern verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Befahren der Alt- und Nebenarme der Hauptspree mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten; Befahren der Hauptspree mit max. 7,5 km/h; Anlegen sowie Ein- und Aussetzen von Wasserfahrzeugen aller Art am Ufer verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Befahren der Alt- und Nebenarme der Hauptspree mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten; Befahren der Hauptspree mit max. 7,5 km/h; Anlegen sowie Ein- und Aussetzen von Wasserfahrzeugen aller Art am Ufer verboten
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Baden in den Alt- und Nebenarmen der Hauptspree sowie in sonstigen Stillgewässern verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Angelfischerei ist vom Ufer aus nur an der Hauptspree auf den in den topografischen Karten gekennzeichneten Stellen zulässig