Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Tauchen in den Altarmen und im Torfstich verboten
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten
vom 01. Januar bis 31. Juli
nichtgewerbliches Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten erst ab dem 01. August eines jeden Kalenderjahres erlaubt
Ausgewiesene Wege/Plätze
Baden in den Altarmen und im Tofstich verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze