Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren
Es ist verboten: die Weiher mit Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen zu befahren
Es ist verboten: zu zelten, zu grillen, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
zu zelten, zu grillen, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen;
zu zelten, zu grillen, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen;
Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu starten oder zu landen
Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu starten oder zu landen
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Es ist verboten: im Staudacher Weiher und im Grundweiher zu baden
Es ist verboten: Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ausnahmen gelten für für die Ausübung der Fischerei in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang