vom 01. Juni bis 31. August
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 01. Juni bis 31. August
Es ist verboten: das Schutzgebiet zu befahren; das Begehen des Schutzgebietes ist in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August nicht zulässig
Es ist verboten: das Schutzgebiet zu befahren; das Begehen des Schutzgebietes ist in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August nicht zulässig
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören