Es ist verboten: das Schutzgebiet mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fahrrädern, Rasen-Skiern und ähnlichen Freizeitgegenständen zu befahren
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: das Schutzgebiet mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fahrrädern, Rasen-Skiern und ähnlichen Freizeitgegenständen zu befahren
Es ist verboten: das Schutzgebiet mit [...] Rasen-Skiern und ähnlichen Freizeitgegenständen zu befahren. Ausnahmen gelten für das Ski- und Schlittenfahren (ohne Motorkraft) im ortsüblichen Umfang, ausgenommen organisierte Veranstaltungen (z. B. Skirennen)
Es ist verboten: das Schutzgebiet mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fahrrädern, Rasen-Skiern und ähnlichen Freizeitgegenständen zu befahren
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art einschließlich Modellflugzeuge zu starten oder zu landen
Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art einschließlich Modellflugzeuge zu starten oder zu landen
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören