Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen auf dem Stahnsdorfer Fließ verboten; Anlegen am Ufer des Storkower Kanals und Fahren im Schilfgürtel verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen auf dem Stahnsdorfer Fließ verboten; Anlegen am Ufer des Storkower Kanals und Fahren im Schilfgürtel verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nutzung von Wasserfahrzeugen aller Art einschließlich Luftmatratzen auf dem Stahnsdorfer Fließ verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Mai bis 31. Dezember
Angelfischerei vom Land aus ist nur auf den in der topografischen Karte gekennzeichneten drei Angelbereichen und sieben Angelstellen ab dem 1. Mai eines jeden Jahres zulässig; die Angelfischerei von Booten aus ist auf den Torfstichen ab dem 1. Mai eines jeden Jahres zulässig; auf dem Storkower Kanal bleibt die Angelfischerei von Booten aus ganzjährig zulässig