Sulzwiesen-Lüssenschöpfle

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Es ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens zwei Metern Breite, mit Fahrrädern zu befahren

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Es ist verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Es ist verboten: Wasserflächen zu nutzen

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, Kraftfahrzeuge abzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswandern, Sportveranstaltungen) durchzuführen

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, Kraftfahrzeuge abzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswandern, Sportveranstaltungen) durchzuführen

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, Kraftfahrzeuge abzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswandern, Sportveranstaltungen) durchzuführen

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (Hängegleiter, Gleitsegler, Ultraleichtflugzeugen, Sprungfallschirmen) und Freiballonen sowie das Aufsteigenlassen von Flugmodellen.

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (Hängegleiter, Gleitsegler, Ultraleichtflugzeugen, Sprungfallschirmen) und Freiballonen sowie das Aufsteigenlassen von Flugmodellen.

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

Es ist verboten: Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern

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Pflanzen sammeln ist verboten

Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören

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Pilze sammeln ist verboten

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Baden ist verboten

Es ist verboten: Wasserflächen zu nutzen

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten