Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens zwei Metern Breite, mit Fahrrädern zu befahren
Es ist verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle
Es ist verboten: Wasserflächen zu nutzen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, Kraftfahrzeuge abzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswandern, Sportveranstaltungen) durchzuführen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, Kraftfahrzeuge abzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswandern, Sportveranstaltungen) durchzuführen
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, Kraftfahrzeuge abzustellen oder Massenveranstaltungen aller Art (wie Volkswandern, Sportveranstaltungen) durchzuführen
Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (Hängegleiter, Gleitsegler, Ultraleichtflugzeugen, Sprungfallschirmen) und Freiballonen sowie das Aufsteigenlassen von Flugmodellen.
Es ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (Hängegleiter, Gleitsegler, Ultraleichtflugzeugen, Sprungfallschirmen) und Freiballonen sowie das Aufsteigenlassen von Flugmodellen.
Es ist verboten: Hunde frei laufen oder schwimmen zu lassen
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören
Es ist verboten: Wasserflächen zu nutzen