Im Schutzgebiet ist auf den in der Natur gekennzeichneten Feldwegen 10 und 41 das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Im Schutzgebiet ist auf den in der Natur gekennzeichneten Feldwegen 10 und 41 das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig
Im Schutzgebiet ist auf den in der Natur gekennzeichneten Feldwegen 10 und 41 das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig