Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: das Gebiet außerhalb von Straßen oder befestigten Wegen mit Fahrrädern zu befahren
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohn‑ oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen, zu verursachen