Taubergießen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist die Erhaltung und Entwicklung einer Rheinauenlandschaft, die heute nur noch teilweise überflutet wird, mit dem Rhein (Restrhein), der überfluteten Innenrheinmündung, den Altrheinarmen, Gießen, Uferzonen, Wäldern, Pfeifengraswiesen, Wiesen, trockenen Magerrasen und Hochwasserdämmen als: Gebiet mit dem Vorkommen rheinauentypischer und artenreicher Tier - und Pflanzengemeinschaften; Lebensraum einer außergewöhnlich großen Anzahl seltener und gefährdeter, zum Teil vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten; naturhafter Ausschnitt einer reich strukturierten Flußlandschaft von besonderer Eigenart und Schönheit; Raum zur Entwicklung naturnaher Lebensgemeinschaften, wie sie für mitteleuropäische Flußauen charakteristisch sind; Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung, vor allem unter Berücksichtigung des Vogelzuges und Forschungsobjekt für die Wissenschaft.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

Reiten ist verboten

dtp_harnessedvehicles_forbidden_regular

Bespannte Fahrzeuge ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasseraktivitäten

dtp_watersport_forbidden_regular

Wassersport ist verboten

dtp_diving_forbidden_regular

Tauchen ist verboten

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze bei Tag zwischen 08:00 und 20:00

Zulässig bleibt jedoch das Fahren mit Booten ohne Motorantrieb flußabwärts in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr auf den in der Schutzgebietskarte im Maßstab 1 : 25 000 blau dargestellten Wasserläufen, soweit es sich hierbei nicht um gewerbsmäßig organisierte und durchgeführte Fahrten handelt; zulässig ist auch das in diesem Zusammenhang notwendige Umtragen der Boote. Dabei ist es verboten andere als die gekennzeichneten Ein - und Ausstiegsstellen zu benutzen.

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

§21 h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO): Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten