im Wald verboten
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
im Wald verboten
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege ab einer Mindestwegbreite von 2,0m
verboten bei einer Schneehöhe von weniger als zehn Zentimetern;-
verboten bei einer Schneehöhe von weniger als zehn Zentimetern;-
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb der Kreisstraßen 1248 und 1249 mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren.
Ausgewiesene Wege/Plätze
nur erlaubt am Gelben Fels (Hauptfels im Ostteil bis einschließlich Knödlerführe, Oberer und Unterer Nebenfels)
Ausgewiesene Wege/Plätze
lagern nur an den behördlich gekennzeichneten Feuerstellen sowie auf der in der Karte zur Verordnung und in der Natur markierten Spiel- und Liegewiese am Parkplatz Hörnle erlaubt;
Ausgewiesene Wege/Plätze
nur auf eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt
Ausgewiesene Wege/Plätze
erlaubt, wenn es keine Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere verursacht