Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Reitverbot gilt nicht für das Reiten auf dem Fahrweg Nr. 33 bis zur Wendeplatte (Parallelweg zum Teufelsklingenbach) und auf dem Fahrweg Nr. 21 ca. 250 m bis zur Wendeplatte (Kaltenwang Südteil); diese Wege sind in der Flurkarte braun hervorgehoben.