Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Bei der „Thalheimer Kiesgrube“ handelt es sich, wie der Name bereits vermuten lässt, um ein ehemaliges Kies- und Sandabbaugebiet. Nach der Einstellung des Abbaus im Jahr 1970 und der Unterschutzstellung des Gebiets wurde dieser „Lebensraum aus zweiter Hand“ seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Heute befinden sich hier ein wertvoller Teich mit ausgeprägter Ufervegetation, mehrere pflanzenarme Flachwassertümpel sowie ein Mosaik aus Offenlandbereichen in den unterschiedlichsten Entwicklungsstadien, welche von offenen Kiesflächen über Pionierpflanzengesellschaften zu Gebüsch- und Heckenstrukturen bis hin zu kleinen Waldbeständen reichen. Das Gebiet zeichnet sich als Brutgebiet für gefährdete Vogelarten sowie als optimaler Lebensraum für streng geschützte Amphibienarten aus. Das karge, trockene Grünland mit seinen Gebüschen macht die „Thalheimer Kiesgrube“ auch für seltene Schmetterlinge und Heuschrecken attraktiv.
Ausgewiesene Wege/Plätze
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