Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
es ist verboten außerhalb der auf der Flurkarte braun dargestellten Wege (Teile der Flurstücke Nrn.: 364, 3196, 3376, 3383, 3662) und außerhalb des Weges Nr. 3365 Ski sowie Grasski zu fahren;-
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
ausgenommen Fahrzeuge, die der land- oder forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Grundstücke dienen;