Unterammergau II

Wildschutzgebiet

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Die Schutzflächen dienen dabei vorwiegend der Hege des Wildes und der Verhütung von Wildschäden. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Schutzzwecke

Rothirsch

Fauna

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Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. Dezember bis 15. April

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist verboten