Untere Nahe

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Das Naturschutzgebiet „Untere Nahe“ ist seit 1983 das größte im Landkreis Bad Kreuznach. Es bewahrt die einzigartige Flusslandschaft der Nahe und schützt ihre vielfältige Pflanzen- und Tierwelt zwischen Bingen und Bad Kreuznach.

Das Naturschutzgebiet „Untere Nahe“ ist das größte im Landkreis Bad Kreuznach und wurde 1983 eingerichtet. Es erstreckt sich entlang des malerischen Flusslaufs der Nahe und bildet einen wichtigen Naturkorridor zwischen den Städten Bingen und Bad Kreuznach. Der Hauptzweck der Unterschutzstellung ist die Bewahrung der charakteristischen Flusslandschaft mit ihren vielfältigen Lebensräumen, darunter Auwälder, Schilfgebiete und wasserabhängige Ökosysteme. Diese Bereiche sind von großer Bedeutung für eine reiche Pflanzenwelt und bieten unentbehrliche Rückzugs- und Brutstätten für zahlreiche Tierarten, insbesondere für Vögel, Amphibien und Insekten. Das Schutzgebiet trägt maßgeblich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz bei und steht beispielhaft für die natürliche Flussentwicklung und den damit verbundenen ökologischen Reichtum.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen ist nur auf den für den Verkehr freigegebenen Straßen und Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Zelten ist außerhalb geschlossener Einfriedungen verboten.

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Lagern/Biwakieren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Lagern ist außerhalb geschlossener Einfriedungen verboten.

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Das Aufstellen von Wohnwagen ist außerhalb geschlossener Einfriedungen verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Angeln ist verboten

Angelwettbewerbe sind verboten, ausgenommen vereinsinterne Veranstaltungen.

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.