Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree |
Fläche | 3,62km² |
Gründungsjahr | 2003 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 1c8d4e3f-5ec4-40ea-b243-215662861b78 |
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Tauchen ausschließlich im Großen Müllroser See zulässig
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nutzung von Wasserfahrzeuge aller Art außerhalb des Müllroser Sees verboten, Eindringen in die Röhricht- und Schwimmblattzonen verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nutzung von Wasserfahrzeuge aller Art außerhalb des Müllroser Sees verboten, Eindringen in die Röhricht- und Schwimmblattzonen verboten
vom 01. Januar bis 30. August
nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in der Zone 2 nach dem 1. September eines jeden Jahres außerhalb von Mooren, Erlen- und Eschenwäldern sowie außerhalb von Feuchtwiesen zulässig
Baden ausschließlich im Großen Müllroser See zulässig
Ausgewiesene Wege/Plätze
Angeln am Teufelslauch verboten
Verordnung über das Naturschutzgebiet Unteres Schlaubetal
14. Februar 2003