vom 15. März bis 15. August
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
vom 15. März bis 15. August
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. August bis 15. März
Zulässig bleibt das Befahren des Schwarzbaches mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen in der Zeit vom 15. August bis 15. März