Unteres Schwarzbachtal

Naturschutzgebiet

  • location_on Deutschland - Baden-Württemberg - Rhein-Neckar-Kreis
  • straighten 0,41km²

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 15. März bis 15. August

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

dtp_watersport_forbidden_regular

Wassersport ist verboten

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. August bis 15. März

Zulässig bleibt das Befahren des Schwarzbaches mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen in der Zeit vom 15. August bis 15. März

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten