Unterm Wolfsberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet "Unterm Wolfsberg" erstreckt sich über 600 Meter entlang der Lahn und dem zufließenden Hilgerbach. Es umfasst das flussbegleitende Auengrünland, welches teilweise ganzjährig überstaut bleibt, sowie Feuchtwiesen und Brachflächen. Die nassen Bereiche zeichnen sich dabei durch gut ausgeprägte Röhricht- und Seggenried-Gesellschaften aus, die verknüpft mit dem Rest eines natürlichen Auwaldes aus Erlen und Weiden sowie der stellenweise auftretenden Seerosen-Vegetation auf der Lahn wertvolle Lebensraumstrukturen für Wasserinsekten, Amphibien und Vögel bereitstellen. Die bunt blühenden, feuchten und brachen Wiesenstandorte bieten zudem Futter- und Nektarressourcen für viele Schmetterlinge. Das Gebiet ist von besonderer Bedeutung für die Vogelwelt. Rohrammer, Sumpf- und Teichrohrsänger finden in den dichten Röhrichten entlang der Lahn wertvolle Brutplätze und auch Nahrungsgäste aus dem Vogelschutzgebiet westlich der Lahn besuchen das Naturschutzgebiet.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

Das Befahren der Lahn mit durch Muskelkraft bewegten Booten ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Unterm Wolfsberg § 4.

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Sportfischerei vom 16. Juli bis zum 31. März vom westlichen Ufer der Lahn ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Unterm Wolfsberg § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten