Unterwesermarsch

Landschaftsschutzgebiet

Das neue Schutzgebiet ist Bestandteil des EU-Vogelschutzgebietes „Unterweser“ und hat herausragende Bedeutung als Brutgebiet für Wiesenbrüter und für Röhricht bewohnende Vogelarten. Darüber hinaus ist es ein bedeutendes Rastgebiet für viele weitere Vogelarten. Das Schutzgebiet teilt sich auf in ein Naturschutzgebiet und ein Landschaftsschutzgebiet, wobei die besonders sensiblen Bereiche mit hoher Dichte an Wiesenvogelbrutvorkommen als Naturschutzgebiet und die angrenzenden Gebiete als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Vom Schutzgebietskomplex eingeschlossen ist das Deichvorland des Weser-Hauptdeiches mit der Weserinsel Harriersand, die ehemaligen Weserinseln Fährplate, Frühplate und Liener Kuhsand, den Rader Sand, den Großteil des Hammelwarder Sandes und die binnendeichs zwischen dem Hauptdeich und der Kreisstraße 2 Neuenkirchen–Rade gelegenen Flächen. Die Verordnungsregelungen dienen dem Schutz der Brut- und Rastvogelarten und bringen Einschränkungen der Nutzung mit sich. Dies ist in besonderem Maße während der sensiblen Phase der Brut und der Aufzuchtzeit der Jungvögel der Fall.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

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Abfall entsorgen ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten