Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Urwaldzelle“ umfasst einen Wald-Komplex mit urwaldähnlichem Charakter. Im westlichen Teil des Naturschutzgebietes, der bereits im Jahr 1960 ausgewiesen wurde, stocken Buchen und Eichen mit besonders hohem Alter von geschätzt 400 bis 500 Jahren! 1976 wurde das Reservat mit dem Entwicklungsziel „Urwald“ nach Osten hin um einen Waldbereich mit reicher Krautschicht erweitert. Beide Teilbereiche des Naturschutzgebietes sind charakteristisch für eine geringe forstwirtschaftliche Intensität sowie die historische Nutzung der Wälder als Waldweiden (Hutungen) zur Eichel- und Bucheckernmast von Rindern, Pferden und Schweinen. Darauf weist vor allem die Wuchsform der freistehenden, breitkronigen Hutebäume hin, unter denen die Weidetiere Schatten und Futter fanden. Aufgrund der Altersstruktur und der geringen forstlichen Nutzung ist der Totholzanteil in der „Urwaldzelle“ besonders hoch, welcher vielfältigen Vogel-, Insekten- und Fledermauslebensgemeinschaften wertvollen Lebensraum bietet. Im Gebiet befinden sich außerdem zwei nicht touristisch erschlossene Höhlen, die als potentielle Winterquartiere für viele, sehr seltene Fledermäuse von besonderer Bedeutung sind.
Ausgewiesene Wege/Plätze
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