Dürrnbachhorn

Wildschutzgebiet

Beschreibung und Karte

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. Wegegebot: 01.11. bis 15.06.

Allgemeine Informationen