Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Heidenheim |
Fläche | 64,97ha |
Gründungsjahr | 2006 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 0de3b9c6-493f-427b-93d0-a4b25d14dc04 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
Adresse |
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: zu reiten. Davon ausgenommen sind die in der Detailkarte des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25. November 2005 ausgewiesenen Reitwege für Reiter und Gespanne.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: zu reiten. Davon ausgenommen sind die in der Detailkarte des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25. November 2005 ausgewiesenen Reitwege für Reiter und Gespanne.
Ausgewiesene Wege/Plätze
6. Oktober 2006