Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, die Wege zu verlassen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Alb-Donau-Kreis |
Fläche | 7,08ha |
Gründungsjahr | 2003 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 40cfafd6-bc28-4368-9898-0a59c6b7f568 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, die Wege zu verlassen
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Rad zu fahren oder zu reiten
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Rad zu fahren oder zu reiten
Verordnung Breitinger Schönrain
1. Dezember 2003