Ahornschachten

Wildschutzgebiet

Beschreibung und Karte

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Im Winter gelten dort Betretungsverbote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Das Betreten des Wildschutzgebietes Ahornschachten ist zum Schutz des Rotwildes im Zeitraum vom 15. November bis zum 30. April nicht gestattet (Verordnung des Landratsamtes Freyung-Grafenau vom 5.1.1981 und vom 15.7.1982).

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Dieses Schutzgebiet liegt innerhalb von: Bayerischer Wald, Nationalpark. Bitte beachten Sie auch die dort geltenden Regeln.
Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 15. November bis 30. April