Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Schutzzone I ganzjährig und Schutzzone II in der Zeit vom 1.2. bis 31.5. jeden Jahres zu betreten; dieses Verbot gilt auch für die innerhalb der Schutzzonen gelegenen Wege
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Main-Tauber-Kreis |
Fläche | 48,78ha |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | bc8e89d2-fd0b-414f-9375-b3a33aaf1f31 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
Adresse |
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Schutzzone I ganzjährig und Schutzzone II in der Zeit vom 1.2. bis 31.5. jeden Jahres zu betreten; dieses Verbot gilt auch für die innerhalb der Schutzzonen gelegenen Wege
Verordnung Vogelschutzgebiet beim Tremhof
7. Dezember 1979