Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis |
Fläche | 19,29ha |
Gründungsjahr | 2007 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | dc430bca-7faf-4942-b5e7-309a513ea0db |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten; das Verbot gilt nicht für die Kreisstraße 7777
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten; das Verbot gilt nicht für die Kreisstraße 7777
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten; das Verbot gilt nicht für die Kreisstraße 7777
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören
18. Mai 2007