Ausgewiesene Wege/Plätze
Auf der Gemeindeverbindungsstraße Lehenweiler - Aidlingen und auf dem Feldweg 225 ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Böblingen |
Fläche | 1,20km² |
Gründungsjahr | 1985 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | aa354064-b686-4520-b92e-be32ed555cf1 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
Adresse |
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Auf der Gemeindeverbindungsstraße Lehenweiler - Aidlingen und auf dem Feldweg 225 ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Auf der Gemeindeverbindungsstraße Lehenweiler - Aidlingen und auf dem Feldweg 225 ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen zulässig.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Verordnung Venusberg - Wolfsäcker - Besental/Halde
13. April 1985