Verwall

Vogelschutzgebiet

Regeln

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze zwischen 07:00 und 20:00

Mountainbiken ist nur zw. 15. Juni und 15. Oktober in der Zeit von 7:00 – 20:00 Uhr auf den gekennzeichneten Routen erlaubt. Auf der Strecke Silbertal – Tirol gilt die zeitliche Beschränkung von 15. Juni bis zum 15. September. Weitere Informationen unter: www.naturvielfalt.at/verwall/

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Für motorisierte und unmotorisierte Flugsportgeräte gilt eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind im Schutzgebiet nicht erlaubt.

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Paraglider ist verboten

Gleitschirmflieger, Segelflieger und andere Flugsportgeräte können von Wildtieren als Bedrohung wahrgenommen werden. Fluchtreaktionen oder gar das Verlassen des Geleges bei Greifvögeln können die Folge sein. Aus diesem Grund gilt für motorisierte und unmotorisierte Flugsportgeräte eine Mindestflughöhe von 300 m über dem Gelände. Starten und Landen sind im Schutzgebiet nicht erlaubt.

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

Hunde können – gewollt oder nicht – zu Fluchtreaktionen bei Wildtieren führen. Im Schutzgebiet gilt deshalb ein Leinengebot für Hunde (max. 3 m-Leine).

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Abfall entsorgen ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten