Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. Januar bis 31. Juli
Insbesondere ist verboten: die Schutzzone la) und b) in der Zeit vom 15. Januar bis zum 3 1. Juli jeden Jahres zu betreten.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. Januar bis 15. September
Insbesondere ist verboten: die im Naturschutzgebiet liegenden Gewässer in der Zeit vom 15. Januar bis 15. September jeden Jahres zu befahren.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. Januar bis 15. September
Insbesondere ist verboten: die im Naturschutzgebiet liegenden Gewässer in der Zeit vom 15. Januar bis 15. September jeden Jahres zu befahren.
Ausgewiesene Wege/Plätze