Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Schutzzone I ganzjährig und Schutzzone II in der Zeit vom 1.2. bis 31.5. jeden Jahres zu betreten; dieses Verbot gilt auch für die innerhalb der Schutzzonen gelegenen Wege
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Schutzzone I ganzjährig und Schutzzone II in der Zeit vom 1.2. bis 31.5. jeden Jahres zu betreten; dieses Verbot gilt auch für die innerhalb der Schutzzonen gelegenen Wege