Vogelschutzgebiet beim Tremhof

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Insbesondere ist verboten:  die Schutzzone I ganzjährig und Schutzzone II in der Zeit vom 1.2. bis 31.5. jeden Jahres zu betreten; dieses Verbot gilt auch für die innerhalb der Schutzzonen gelegenen Wege

Reitaktivitäten

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Bespannte Fahrzeuge ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten