Axa_Salfains Osthang 1

Wald und Wildschutzzone

Bitte Schutzzone im Winter nicht betreten! Schutzzone gemäß Tiroler Ski- und Snowboardtourenkonzept.

Bitte Schutzzone im Winter nicht betreten! Wald- und Wildschutzzonen werden im Rahmen des Programms „Bergwelt Tirol – Miteinander Erleben“ in regionalen Arbeitskreisen ausgehandelt. An der Ausweisung der Schutzzonen sind Grundeigentümer, Gemeinden, alpine Vereine, Bergrettung, Jagd, Forst und Naturschutz beteiligt. Der Prozess wird vom Land Tirol moderiert. Die Schutzzonen sind Empfehlungen und gelten nur in der Wintersaison vom 1.12. – 15.4. des Jahres. Die Flächen sollen mittels bestimmter Objektkennung sensible Waldflächen und bestimmte Wildarten schützen! Schutzgut: Birkhuhn, Auerhuhn.

Schutzzwecke

Auerhuhn

Fauna

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Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

dtp_discouraged_regular
Betreten des Gebietes ist nicht empfohlen

vom 01. Dezember bis 15. April