Waldareale Thurgau

Waldareal

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_forbidden_regular

dtp_unpavedagriculturalandforestryroads_forbidden_regular
Radfahren ist verboten auf

Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege

Vom Kanton und der Gemeinde bewilligte Radwege/Trails sind davon ausgenommen

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

dtp_unpavedagriculturalandforestryroads_forbidden_regular
Reiten ist verboten auf

Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege

Vom Kanton und der Gemeinde bewilligte Reitwege sind davon ausgenommen

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

vom 01. April bis 31. Juli

gilt im Wald und am Waldrand, übrige Zeit keine allgemeine Leinenpflicht. Regeln von überlagernden Schutzgebieten vorbehalten.

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