Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Wege im Bereich des Schonwaldes »Weidach« (in der Flurkarte orange umgrenzt und als »Schutzzone I« bezeichnet, in der Übersichtskarte orange gekennzeichnet) zu verlassen.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Wege im Bereich des Schonwaldes »Weidach« (in der Flurkarte orange umgrenzt und als »Schutzzone I« bezeichnet, in der Übersichtskarte orange gekennzeichnet) zu verlassen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: auf den Wiesen der Talaue und außerhalb der ausgewiesenen, in der Flurkarte violett markierten und in der Natur gekennzeichneten Reitwege zu reiten