Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
nur auf bestehenden Straßen und Wegen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
nur auf bestehenden Straßen und Wegen
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
nur auf bestehenden Straßen und Wegen
Wenn dadurch Tiere an ihren Nist- und Brutstätten gestört werden