Weißbach

Naturpark

Das Prädikat Naturpark wird für einen naturschutzrechtlich geschützten Landschaftsraum (geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet) von der Naturschutzabteilung der Landesregierung Salzburg ausgewiesen. Das gesetzliche Ziel des Naturparks ist der Schutz der Landschaft in Verbindung mit deren Nutzung. Traditionelle Kulturlandschaft, die aus dem Zusammenwirken von Mensch und Natur entstanden ist, soll nachhaltig weiterentwickelt werden. Die Basis bildet das 4-Säulen-Modell für Naturparke des Verbandes der Naturparke Österreichs, in dem die vier Bereiche Landschaftsschutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung gleichrangig nebeneinander und miteinander weiterentwickelt werden sollen. Im Naturpark Weißbach ist die größte Fläche des Gebiets mit den drei Gemeinschaftsalmen Kallbrunnalm, Litzlalm und Kammerlingalm Landschaftsschutzgebiet. Neben einer nachhaltigen Landnutzung und Regionalentwicklung für die Erhaltung dieses hohen ästhetischen Wertes soll der Naturpark für alle Menschen erlebbar und durch spezielle Einrichtungen im Sinne von Erholung und Bildung erschlossen sein. Wir laden Sie ein, die wunderbare Region mit ihren Bewohnern und Einrichtungen kennen zu lernen.

Schutzzwecke

Steinadler

Fauna

zeige Details

Regeln

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Radfahren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt