Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. März bis 15. Oktober
Das Betreten des Naturschutzgebietes ist in den in den Schutzgebietskarten M 1 : 25000 und 1 : 5000 dargestellten Bereichen vom 1. März bis 15. Oktober nur auf markierten Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. März bis 15. Oktober
Das Betreten des Naturschutzgebietes ist in den in den Schutzgebietskarten M 1 : 25000 und 1 : 5000 dargestellten Bereichen vom 1. März bis 15. Oktober nur auf markierten Wegen erlaubt.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Radfahren ist nur auf befestigten und dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen und Wegen erlaubt.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Angeleinte Hunde auf Wegen erlaubt.
Ausgenommen ist die Aneignung von Beere, Pilzen, Nüssen und nicht gesetzlich geschützter Tee- und Heilkräuter in ortsüblichen Umfang für den eigenen Bedarf. Hierbei ist das Wegegebot zu beachten.