Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Faunistisch reichhaltiges und landschaftsprägendes Niedermoor mit, ihm angepasste extensive Wiesennutzung. Dessen regionale, überregionale und internationale Funktion als Brut- und Rastplatz für zahlreiche Zugvogelarten, als Lebensraum für seltene und höchst gefährdete Wiesenbrüter sowie die Funktion als Lebensraum für Amphibien gilt es zu bewahren, zu pflegen und zu fördern. Erhalten werden sollen auch Fauna und insbesondere Flora des Moosburger Wäldchens.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren oder zu reiten.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren
In the nature reserve it is particularly forbidden to light or maintain fires outside of established and marked fire pits.