Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Langlaufen erlaubt auf der von den Gemeinden im Einvernehmen mit dem Landratsamt angelegten Loipe
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Es ist verboten Tiere an ihren Wohn-, Zuflucht-, Nist- und Brutstätten durch Aufsuchen, Ton-, Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen zu stören