vom 01. Dezember bis 30. April
- location_on Deutschland - Bayern - Bad Tölz-Wolfratshausen
- straighten 1,73km²
- link https://www.lra-toelz.de/jagd-und-fischerei
- groups Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Das Betretungsverbot für die Wildfütterung Fernwöhr gilt zwischen 01.12. und 30.04. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.
Schutzzwecke
Regeln
Betretungsverhalten
Betreten des Gebietes
ist
verboten