Wildfütterung Fernwöhr

Jagdrechtliches Betretungsverbot

Das Betretungsverbot für die Wildfütterung Fernwöhr gilt zwischen 01.12. und 30.04. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.

Schutzzwecke

Rothirsch

Fauna

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Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. Dezember bis 30. April