vom 15. Dezember bis 15. April
Das Betretungsverbot für die Wildfütterung Hohenburg gilt zwischen 01.12. und 15.04. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.
vom 15. Dezember bis 15. April