vom 01. Dezember bis 30. April
Das Betretungsverbot für die Wildfütterung Laindl gilt zwischen 01.12. und 30.04. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.
vom 01. Dezember bis 30. April