Wildfütterung Laindl

Jagdrechtliches Betretungsverbot

Das Betretungsverbot für die Wildfütterung Laindl gilt zwischen 01.12. und 30.04. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. Dezember bis 30. April