Ausgewiesene Wege/Plätze
- location_on Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis
- straighten 0,23km²
- groups Regierungspräsidium Gießen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das „Wildweiberhäuschen“ ist eines der ältesten Naturschutzgebiete in Hessen und umfasst den namensgebenden Felsen „Wildweiberhäuschen“, die ihn umgebenen naturnahen und artenreichen Laubwälder, magere Wiesen und brache Grünlandstandorte sowie das naturnahe Bachauensystem des Aubaches. Von herausragender Bedeutung ist der Kalkfelsen, der sich 30 Meter aus dem Bachtal in die Höhe schiebt. An seiner Bildung waren vor allem Kalkschalen von Meerestieren und Korallen beteiligt. In eiszeitlichen Lößlehm-Schichten konnten unzählige Knochenreste von einer beeindruckenden Tierwelt mit Höhlenbären, Rentieren, Moor- und Alpenschneehühnern gefunden werden. Kulturelle Funde belegen außerdem die menschliche Besiedlungsgeschichte von der Altsteinzeit bis ins Mittelalter. Neben der paläontologischen und kulturhistorischen Bedeutung ist der Felsen auch Wuchsort zahlreicher, teils seltener Moose, Flechten und Farne. Ein alter Stollen unter dem Felsen dient darüber hinaus mehreren streng geschützten Fledermausarten als frostfreies Winterquartier. Entlang des Bachtales gedeihen auf blütenreichen, frischen bis feuchten Grünlandstandorten botanische Raritäten, wie der Blaue Eisenhut und die Trollblume. Hier findet auch eine artenreiche Schmetterlingslebensgemeinschaft geeigneten Lebensraum.
Gallerie
Regeln
Betretungsverhalten
Schneeaktivitäten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Reitaktivitäten
Wasseraktivitäten
Bergaktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Die Ausübung der Fischerei vom linken Ufer des Aubaches aus in der Zeit vom 16. Juli bis 31. Januar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Wildweiberhäuschen § 4.