Wildweiberhäuschen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Wildweiberhäuschen“ ist eines der ältesten Naturschutzgebiete in Hessen und umfasst den namensgebenden Felsen „Wildweiberhäuschen“, die ihn umgebenen naturnahen und artenreichen Laubwälder, magere Wiesen und brache Grünlandstandorte sowie das naturnahe Bachauensystem des Aubaches. Von herausragender Bedeutung ist der Kalkfelsen, der sich 30 Meter aus dem Bachtal in die Höhe schiebt. An seiner Bildung waren vor allem Kalkschalen von Meerestieren und Korallen beteiligt. In eiszeitlichen Lößlehm-Schichten konnten unzählige Knochenreste von einer beeindruckenden Tierwelt mit Höhlenbären, Rentieren, Moor- und Alpenschneehühnern gefunden werden. Kulturelle Funde belegen außerdem die menschliche Besiedlungsgeschichte von der Altsteinzeit bis ins Mittelalter. Neben der paläontologischen und kulturhistorischen Bedeutung ist der Felsen auch Wuchsort zahlreicher, teils seltener Moose, Flechten und Farne. Ein alter Stollen unter dem Felsen dient darüber hinaus mehreren streng geschützten Fledermausarten als frostfreies Winterquartier. Entlang des Bachtales gedeihen auf blütenreichen, frischen bis feuchten Grünlandstandorten botanische Raritäten, wie der Blaue Eisenhut und die Trollblume. Hier findet auch eine artenreiche Schmetterlingslebensgemeinschaft geeigneten Lebensraum.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Fischerei vom linken Ufer des Aubaches aus in der Zeit vom 16. Juli bis 31. Januar ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Wildweiberhäuschen § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten