Wiltinger Saarbogen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Der Wiltinger Saarbogen bewahrt eine einzigartige, naturnahe Flussschleife der Unteren Saar. Das Schutzgebiet schützt vielfältige Lebensräume wie Auenwälder, Röhrichte und Kiesbänke, die für seltene Tier- und Pflanzenarten unerlässlich sind.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Wiltinger Saarbogen bewahrt einen bemerkenswerten, weitgehend unberührten Mäander der Unteren Saar, ein einzigartiges ökologisches Kleinod in Rheinland-Pfalz. Schutzziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der vielfältigen Ökosysteme: Dazu gehören Fließ- und Stillwasserzonen, seltene Wasserpflanzengesellschaften, Quellhorizonte sowie naturnahe Uferbereiche mit Hochstauden und Uferweidengebüschen. Es umfasst zudem vitale Flussauenwälder, ausgedehnte Röhrichte, Großseggenriede sowie dynamische Kies- und Sandbänke. Diese abwechslungsreichen Biotope dienen als unverzichtbare Rückzugsorte für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Dieser ökologisch bedeutsame Flussabschnitt blieb während des Saarausbaus in den 1980er Jahren weitgehend unberührt, da ein Schifffahrtskanal den Verkehr umleitete und so den ursprünglichen Flusslauf schützte. Als Teil des größeren FFH-Gebiets „Serriger Bachtal und Leuk und Saar“ spielt der Saarbogen eine wesentliche Rolle im regionalen Biotopverbund und der Artenvielfalt, wobei ein ökologisch ausreichender Durchfluss technisch und rechtlich gesichert ist. Entdecken Sie diese einzigartige Flusslandschaft und ihre reiche Biodiversität.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Verboten ist es die Ufer der Saar im Bereich der Buhnenfelder vor Wiltingen (Fluss-km 3,9 bis 4,7) einschließlich der Buhnen im Bereich des Naturdenkmals Nr. 13 „Weiße Seerosen“ (Fluss-km 2,8 bis 3,3) des Naturdenkmalbuches des Kreises Saarburg in einem Streifen von 5 Metern Breite zu betreten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Feuer ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Baden ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten