vom 01. Dezember bis 20. Mai
Das Betretungsverbot für das Wintergatter Vorderriß gilt zwischen 01.12. und 20.05. jeden Jahres. Es dient der Beruhigung der Fütterungen und Einständen von Wildtieren in der Notzeit (Winter). Beunruhigungen und Stresssituationen für das Wild sollen vermieden und damit massive Waldschäden verhindert werden.
vom 01. Dezember bis 20. Mai