Wirtswiesen bei Lich

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Die „Wirtswiesen bei Lich“ umfassen einen Teil des Auengrünlandes entlang der Wetter. Hier finden sich großflächige, feuchte bis nasse Wiesen sowie eingestreute Teiche und Tümpel mit ausgeprägter Ufervegetation. Dieses Mosaik aus Stillgewässern, offenen, blütenreichen Feuchtwiesen, Röhricht- und Seggen-Ried-Gesellschaften bietet zahlreichen Tieren einen wertvollen Lebensraum. In den staunassen Bereichen wachsen seltene Gräser wie die Fuchs-Segge und die Sumpfbinse. Von besonderer Bedeutung sind die abwechslungsreichen Feuchtbiotope für die Vogelwelt. In den „Wirtswiesen“ konnten 97 Vogelarten beobachtet werden, darunter viele gefährdete Arten, die das Gebiet als Brut- und Nahrungsrevier nutzen. Die vegetationsreichen Tümpel und Teiche bieten außerdem Lebensraum für geschützte Amphibien und die blütenreichen Wiesen ziehen zahlreiche Insekten an.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

Die Ausübung der Angelfischerei entlang des Flurstückes 23 der Flur 15 und des Flurstückes 18/1 der Flur 14 der Gemarkung Lich ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Wirtswiesen bei Lich § 4.