Wörsbachtal

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Wörsbachtal“ erstreckt sich etwa 2 km entlang des Wörsbaches und umfasst den naturnahen Bach mit seinem schützenswerten Auwald, die angrenzenden feuchten Wiesen mit besonders artenreichen Pflanzengesellschaften, zahlreiche Hecken, kleine Misch- und Nadelwaldbestände sowie einzelne, stattliche, etwa 200 Jahre alte Eichen. Das abwechslungsreiche Biotop-Mosaik bietet einer großen Vielfalt verschiedener, teils stark bedrohter Tierarten besonders gute Lebensbedingungen. Im Wörsbachtal leben, brüten und jagen rund 40 Vogelarten. Zudem bieten die Wiesen, Bachsäume und Hecken zahlreichen Insekten, wie Libellen und Schmetterlingen, einen strukturreichen Lebensraum.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Angelfischerei in der Zeit vom 15. Juli bis 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Wörsbachtal § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten