Ausgewiesene Wege/Plätze
Betreten des Gebietes nur auf dem Gottlieber Weg erlaubt
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Betreten des Gebietes nur auf dem Gottlieber Weg erlaubt
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
und Pfade
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze